Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.01.2014 erhob die erstbeschwerdeführende Partei Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-G gegen die zweitbeschwerdeführende Partei wegen Verletzung des § 31c Abs 1 ORF-G. Die erstbeschwerdeführende Partei beantragte die bescheidmäßige Feststellung, dass die zweitbeschwerdeführende Partei durch den Erwerb der Übertragungsrechte für die Spiele der XXXX für die Saisonen 2015/16, 2016/17... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.01.2014 erhob die erstbeschwerdeführende Partei Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-G gegen die zweitbeschwerdeführende Partei wegen Verletzung des § 31c Abs 1 ORF-G. Die erstbeschwerdeführende Partei beantragte die bescheidmäßige Feststellung, dass die zweitbeschwerdeführende Partei durch den Erwerb der Übertragungsrechte für die Spiele der XXXX für die Saisonen 2015/16, 2016/17... mehr lesen...