Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Erstbeschwerdeführer ist der Österreichische Rundfunk (ORF). Der Zweitbeschwerdeführer ist dessen Generaldirektor. Der beschwerdeführende ORF strahlte am 22. Februar 2021 in seinem Fernsehprogramm die Sendung "Thema" aus. Im Rahmen dieser Sendung wurde ein Beitrag mit dem Titel "Inside Demo – Die Welt der Coronaleugner" gesendet, der die gegen die Maßnahmen z... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: BVG-Rundfunk ArtI Abs2 EMRK Art10 ORF-G §4, §10, §36, §37 VfGG §7 Abs1 EMRK Art. 10 heute EMRK Art. 10 gültig ab 01.11.1998 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 30/1998 EMRK Art. 10 gültig von 03.09.1958 bis 31.10.1998 ... mehr lesen...