Begründung: 1. Feststellungen: Mit der verfahrensgegenständlichen als „Bescheid“ bezeichneten Erledigung vom 08.10.2024 wurde der Beschwerdeführerin (BF) durch die OBS GmbH für den Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024 unter anderem der ORF-Beitrag in Höhe von € 183,60 vorgeschrieben. Gegen diese Erledigung erhob die BF fristgerecht Beschwerde, welche mit dem maßgeblichen Verwaltungsakt am 10.06.2025 dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt wurde. Beim Bundesverwaltungsgericht sind – ... mehr lesen...