Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei – auf deren Antrag und nach Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme – den ORF-Beitrag in bestimmter Höhe vor. Dieser Beitrag sei binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides auf das Konto der belangten Behörde zur Einzahlung zu bringen. 2. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde. Die beschwerdeführende Partei... mehr lesen...