Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Behördliches Verfahren: 1.1. Mit am 15.04.2024 an die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) gerichtetem Schreiben erhob der Beschwerdeführer wegen behaupteter Verletzung von § 19 Abs.2 iVm § 21 Abs. 1 Z 12 ORF-G eine Rechtsverletzungsbeschwerde iSd § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF, im Folgenden Erstmitbeteiligte Partei, kurz: „ErstmbP“; dessen ... mehr lesen...