Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX wurde im Hörfunkprogramm „ XXXX “ in der Sendung „ XXXX “ um etwa XXXX Uhr ein etwa XXXX langer Beitrag mit dem Titel „ XXXX “ ausgestrahlt. Nach der Ausstrahlung war dieser Beitrag sieben Tage in der „ XXXX “ ( XXXX ) sowie im „ XXXX “ ( XXXX ) abrufbar. 1. Am römisch 40 wurde im Hörfunkprogramm „ römisch 40 “ in der Sendung „ römisch 40 “ um etwa römisch 40 Uhr ein etwa römisch 40 langer B... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 12.04.2019 erhob die XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) Beschwerde an die Kommunikationsbehörde Austria – KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen den Österreichischen Rundfunk gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Die mitbeteiligte Partei beantragte die Feststellung, dass der Österreichische Rundfunk durch einen am XXXX im Fernsehprogramm XXXX im Rahmen der Sendung „ XXXX “ ausgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1.a. fest, dass die beschwerdeführende Partei "durch die Ausstrahlung des Gewinnspiels ‚Das große Lotto-Zusatzzahlenspiel im Hitradio Ö3', welches gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 11.11.2013, GZ 611.804/0010-BKS/2013, gegen das Verbot der Schleichwerbung gemäß § 1a Z 7 und 8 iVm § 13 Abs. 1 Satz 2 ORF-G verstoßen hat, einen wirtschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Aufgrund einer Anzeige der XXXX S.A. vom XXXX traten bei der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") Bedenken wegen möglicher Verletzungen der Bestimmungen der § 13 Abs. 1 erster Satz (Erkennbarkeitsgebot) sowie § 13 Abs. 3 Z 6 ORF-G (Irreführungsverbot) wegen Schleichwerbung zugunsten von " XXXX " in der unter dem Link XXXX abrufbaren Online-Berichterstattung " XXXX " auf. Die belangte Behörde holte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Aufgrund einer Anzeige der XXXX S.A. vom XXXX traten bei der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: "KommAustria" oder "belangte Behörde") Bedenken wegen möglicher Verletzungen der Bestimmungen der § 13 Abs. 1 erster Satz (Erkennbarkeitsgebot) sowie § 13 Abs. 3 Z 6 ORF-G (Irreführungsverbot) wegen Schleichwerbung zugunsten von " XXXX " in der unter dem Link XXXX abrufbaren Online-Berichterstattung " XXXX " auf. Die belangte Behörde holte ... mehr lesen...