Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in Folge: „belangte Behörde“) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des dritten Abschnitts („Kommerzielle Kommunikation“) des ORF-G sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (ORF; in Folge: „Beschwerdeführer“) und seine Tochtergesellschaften das am XXXX ausgestr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 22.05.2014 stellte die belangte Behörde fest, "dass der ORF durch die mehrmalige werbliche Bezugnahme auf die "Ö3-Ski-Challenge" im Zuge der Übertragung des Ski-Weltcup-Slaloms von Schladming am 28.01.2014 von 17:40 bis 18:50 Uhr sowie von 20:40 bis 21:50 Uhr im Fernsehprogramm ORF eins die Bestimmung des § 14 Abs. 7 ORF-G verletzt hat." 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ... mehr lesen...