Entscheidungen zu § 13 Abs. 9 ORF-G

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/8/26 4Ob105/08g

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Entscheidung | OGH | 26.08.2008

RS OGH 2008/8/26 4Ob105/08g

Norm: ORF-G §13 Abs9
Rechtssatz: Maßgebend für die Abgrenzung zwischen zulässigen Ankündigungen in Gestalt neutral gehaltener Informationen über einzelne Sendungsinhalte und nach § 13 Abs 9 ORF-G unzulässigen, weil werblich gestalteten, Ankündigungen (einschließlich typischer „Imagewerbung") ist, ob bei einer Gesamtbetrachtung aller Gestaltungselemente der werbende Inhalt oder der informative und redaktionelle Inhalt im Vordergrund stehen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.08.2008

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