Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 01.12.2014, zugestellt am 04.12.2014, forderte die belangte Behörde die beschwerdeführende Partei gemäß § 47 Abs 1 AMD-G auf, Aufzeichnungen ihres terrestrisch verbreiteten Rundfunkprogramms "XXXX" vom 01.12.2014 zwischen 18:00 und 19:00 Uhr binnen drei Tagen nach Erhalt der Aufforderung an die belangte Behörde zu übermitteln. 1. Mit Schreiben vom 01.12.2014, zugestellt am 04.12.2014, for... mehr lesen...