Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 FSG-GV

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RS UVS Oberösterreich 2003/05/19 VwSen-520245/10/Br/Gam

Rechtssatz: Die Schlafkrankheit ?Narkolepsie? fällt unter das Krankheitsbild des § 12 Abs. 3 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung. Dies bedingt einen Ausschluss vom Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2, bei positiver fachärztlicher Stellungnahme kann jedoch eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 - befristet auf zwei Jahre - erteilt werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.05.2003

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