Entscheidungen zu § 14 Abs. 2 FSG-GV

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

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RS Lvwg 2016/12/22 LVwG-650738/5/Zo/HK

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.12.2016 Norm: §14 Abs1 FSG-GV §14 Abs2 FSG-GV §14 Abs5 FSG-GV Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern
Rechtssatz: Die Frage der gesundheitlichen Eignung von Personen zum Lenken von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit Alkohol sind im § 14 FSG-GV zusammengefasst wie folgt geregelt: Personen, die alkoholabhängig sind, gelten als nicht geeignet. B... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 22.12.2016

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