Entscheidungen zu § 8 Abs. 2 VVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/6/25 96/05/0145

Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer hat unter anderem zu WBPZl. n1 eine Wasserkraftanlage am A-Bach, die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14. Jänner 1921 auf 60 Jahre bewilligt war, betrieben. Die aus dieser Wasserkraftanlage anfallende elektrische Energie wurde teilweise vom Beschwerdeführer selbst für die Versorgung seines Eigenheimes benöt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1996

RS Vwgh 1996/6/25 96/05/0145

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §1;VVG §8 Abs1;VVG §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung iSd § 8 VVG stellt nach § 8 Abs 1 VVG einen Titelbescheid dar, § 8 Abs 2 VVG beinhaltet die Vollstreckungsverfügung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996050145.X02 Im RIS seit 11.10.2001 Zuletzt aktualis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1996

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