Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde 1.) der xxx und 2.) des xxx, beide wohnhaft xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 10.12.2020, Zahl: xxx, betreffend Anordnung einer Ersatzvornahme und Kostenvoraus-zahlungsauftrag gemäß § 4 VVG iVm einer Kanalanschlussverpflichtung (mitbeteiligte Partei: Stadtgemeinde xxx) zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschw... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin Mag. xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 02.03.2022, Zahl: xxx, wegen der Anordnung der Ersatzvornahme und die Vorauszahlung der Kosten gemäß § 4 VVG, zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin Mag. xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 02.03.2022, Zahl: xxx, wegen ... mehr lesen...