IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde des LW, vertreten durch Ing. Mag. Andreas Gartner, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 17. Jänner 2017, Zl. SBL1-V-164/038, betreffend Vorschreibung von Kosten (Barauslagen und Kommissionsgebühren) für eine Ersatzvornahme am 16. September 2016, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Ver... mehr lesen...