Entscheidungen zu § 3 Abs. 3 VVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1995/7/27 1Ob1/95

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Entscheidung | OGH | 27.07.1995

RS OGH 1977/3/15 3Ob20/77, 3Ob72/81, 2Ob173/12y

Norm: EO §1 Abs1 Z13 IEEO §1 Abs1 Z13 IILstmk LStVG 1964 §45 Abs5VVG §3 Abs3
Rechtssatz: Die Wegegenossenschaft ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und kann die Eintreibung einer Geldleistung unmittelbar bei Gericht beantragen. Entscheidungstexte 3 Ob 20/77 Entscheidungstext OGH 15.03.1977 3 Ob 20/77 EvBl 1977/268 S 665 3 Ob 72/81 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1977

TE OGH 1976/12/22 1Ob27/76

Da W über keine Fließwasserversorgung verfügt, traten die Bewohner dieses Gebietes an den Landwirt Felix V mit der Bitte heran, eine Wasserleitung zu errichten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Oktober 1966, 7 G-16/66, wurde die auf Grund der Gründungsversammlung vom 3. Feber 1966 gebildete Wassergenossenschaft W, die nunmehrige klagende Partei, anerkannt und deren Satzungen genehmigt, Felix V wurde zum Obmann gewählt. Gemäß § 8 Z. 1 der Satzungen vertritt d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.12.1976

RS OGH 1975/1/28 3Ob6/75

Norm: EO §1 Z10 IEEO §1 Z10 IIJTiroler LandesstraßenG §11Tiroler LandesstraßenG §49VVG §3 Abs3
Rechtssatz: Öffentlich rechtliche Weggemeinschaften nach dem Tiroler LandesstraßenG erfüllen die Voraussetzungen für die unmittelbare Antragstellung bei Gericht gem § 3 Abs 3 VVG nicht. Eine diesbezügliche - behördlich genehmigte - Satzungsbestimmung genügt nicht, da zur Gewährung des Rechtes der Eintreibung von Geldleistungen im Verwaltungsweg nur di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1975

TE OGH 1960/11/4 3Ob423/60

Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Wasserwerksverein wider die verpflichtete Partei auf Grund des Rückstandsausweises der betreibenden Partei vom 5. Juni 1959, der nach der Bestätigung der betreibenden Partei auf diesem Rückstandsausweis seit 27. Juni 1959 rechtskräftig und vollstreckbar ist, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der nach dem Rückstandsausweis rückständigen Genossenschaftsbeiträge und Nebengebühren im Betrag von 9356 S 30 g und der Exekutionsbewill... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.11.1960

RS OGH 1960/11/4 3Ob423/60, 1Ob27/76, 3Ob100/80, 1Ob1/95

Norm: EO §1 IDEO §1 IIJEO §1 IILVVG §3 Abs2VVG §3 Abs3WRG §84
Rechtssatz: Ein mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehener Rückstandsausweis einer Wassergenossenschaft über rückständige Genossenschaftsbeiträge ist nach §3 Abs 2 VVG 1950 ein Exekutionstitel im Sinne des §1 EO. Die Wassergenossenschaft ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft und zum unmittelbaren Einschreiten beim Exekutionsgericht nach §3 Abs 3 VVG 1950 berechtigt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1960

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