Entscheidungen zu § 13 Abs. 7 VVG

Landesverwaltungsgericht Kärnten

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TE Lvwg Erkenntnis 2014/3/7 KLVwG-312/2/2014

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom xxx, Zahl: xxx, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet römisch eins. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s e n . II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.03.2014

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