Entscheidungen zu § 11 Abs. 2 VVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/3/6 2000/05/0124

Die Beschwerdeführerin ist zur Hälfte Miteigentümerin des Grundstückes Nr. 914/9, KG Laimbach, auf welchem eine Fertigteilblockhütte konsenslos errichtet war. Den Rechtsvorgängern der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Bad Leonfelden vom 17. März 1983 aufgetragen, diese bewilligungslos errichtete bauliche Anlage bis 31. Mai 1983 zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Mit Bescheid vom 3. Juli 1995 wurde die angedroht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.03.2001

RS Vwgh 2001/3/6 2000/05/0124

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §11 Abs1;VVG §11 Abs2;
Rechtssatz: Miteigentümer eines Bauwerkes haften nicht im Verhältnis zu ihrem Liegenschaftsanteil, sondern zur ungeteilten Hand für die Kosten der Vollstreckung (vgl. hiezu die bei Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 5. Auflage, auf Seite 1199 wiedergegebene hg. Rechtsprechung). European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.2001

RS Vwgh 2001/3/6 2000/05/0124

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §11 Abs1;VVG §11 Abs2;
Rechtssatz: Ein nach Vornahme der eigentlichen Vollstreckungshandlungen erlassener Bescheid über die Vorschreibung der Kosten der Ersatzvornahme eines behördlichen Auftrages ist ein im Zuge des Vollstreckungsverfahrens ergehender verfahrensrechtlicher Bescheid, welcher der Schadloshaltung der Behörde dient (vgl das E 2. Mai 1956, 1273, 2913/54, VwS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.2001

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