Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der FMA vom 11.04.2016, XXXX , wurde die beschwerdeführende Partei zur Unterlassung der unerlaubten gewerblichen Entgegennahme fremder Gelder als Einlage, durch die weitere Entgegennahme von fremden Geldern als Einlage sowie durch das weitere Halten der bereits entgegengenommenen fremden Gelder ohne die erforderliche Konzession, aufgefordert. Dafür wurde eine Frist von sechs Wochen ab Zustellu... mehr lesen...