Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerden des xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx und des xxx, xxx, xxx, beide vertreten durch xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 8.1.2020, Zahl: xxx, betreffend die Anordnung einer Ersatzvornahme, zu Recht: I. Die Beschwerden werden als unbegründet römisch eins. Die Beschwerden werden als unbegründet a b g e w i e s e n . II. römisch zwei. G... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Rechtsanwälte, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 15.05.2019, Zahl: xxx, (mitbeteiligte Partei: xxx und xxx, vertreten durch xxx – xxx – xxx – xxx – xxx, Rechtsanwalt in xxx) wegen Abweisung eines Antrages auf Einleitung eines Verfahrens zur Vollstreckung eines wasserpolizeilichen Auftrages gem. § 1a Abs. 2 Verwaltungsvollstrec... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom xxx, Zahl: xxx, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet römisch eins. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet a b g e w i e s e n . II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach... mehr lesen...