Entscheidungsgründe: Die Beklagte nahm am 9. 4. 2002 ein Anbot der Klägerin über den käuflichen Erwerb eines Fertigteilhauses an und fertigte am 10. 4. 2002 einen Bauträgervertrag über die "Lieferung und Herstellung eines Einfamilienhauses". Mit ihrem Telefax vom 13. 4. 2002 kündigte die Beklagte den Bauträgervertrag und die Annahmeerklärung "aus nicht vorhersehbaren privaten und damit auch verbundenen finanziellen Problemen". Die Beklagte könne aus gesundheitlichen Gründen keine ... mehr lesen...
Norm: BTVG §5 BTVG § 5 heute BTVG § 5 gültig ab 01.07.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2008 BTVG § 5 gültig von 01.01.1997 bis 30.06.2008
Rechtssatz:
Das Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen hat der Erwerber ... mehr lesen...