Entscheidungen zu § 75 Abs. 8 AsylG 2005

Asylgerichtshof

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RS AsylGH Erkenntnis 2010/10/29 C5 266294-0/2008

Rechtssatz:
Rechtssatz: 1   Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 ist eine Ausweisung unzulässig, wenn sie Art. 8 MRK verletzen würde oder wenn dem Fremden ein nicht auf das AsylG 2005 gestütztes Aufenthaltsrecht zukommt. Diese Bestimmung ist im Kontext von Verfahren, die nach dem AsylG 1997 zu führen sind, in denen aber gemäß § 75 Abs. 8 AsylG 2005 der § 10 AsylG 2005 anzuwenden ist, dahin zu verstehen, dass auch ein auf das AsylG 1997 gestütztes Aufenthaltsrecht der Ausweisung nicht entgegensteht ... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Erkenntnis | 29.10.2010

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