Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter des volljährigen Zweit- und Drittbeschwerdeführer(in) sowie der minderjährigen Viert- bis Achtbeschwerdeführer. Alle sind syrische Staatsangehörige und stellten am 09.11.2017 bei der Österreichischen Botschaft Ankara (im Folgenden: „ÖB Ankara“) unter gleichzeitiger Vorlage diverser Urkunden einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gem... mehr lesen...
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