Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), eine nigerianische Staatsangehörige, reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein und stellte am 06.08.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 07.07.2017 stellte die BF einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung „besonderer Schutz“ gemäß § 57 AsylG, welche ihr am 10.11.2017 ausgestellt wurde und aufgrund einer Verlängerung bis 10.11.2019 gültig war. 3. Am 1... mehr lesen...