Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein am XXXX geborener Staatsangehöriger von Serbien, der bei seiner Geburt den Familiennamen XXXX führte, wurde in Österreich zwei Mal ( XXXX und XXXX ) strafgerichtlich verurteilt. Der Beschwerdeführer (BF), ein am römisch 40 geborener Staatsangehöriger von Serbien, der bei seiner Geburt den Familiennamen römisch 40 führte, wurde in Österreich zwei Mal ( römisch 40 und römisch 40 ) strafgerichtlich verurteilt. ... mehr lesen...