Begründung: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) reiste im August 2013 als Student nach Österreich. Ihm wurde erstmals ein Aufenthaltstitel „Student“ von XXXX .2014 bis XXXX .2015 erteilt. Der letzte Verlängerungsantrag wurde mit Bescheid der Magistratsabteilung 35 vom 21.03.2022 aufgrund des fehlenden Studienerfolges abgewiesen. Der Beschwerdeführer (BF) reiste im August 2013 als Student nach Österreich. Ihm wurde erstmals ein Aufenthaltstitel „Student“ von römisch XXXX .2014... mehr lesen...