Der Mitbeteiligte, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit, brachte am 19. Jänner 2006 einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Am 27. Jänner 2006 wurde dem Mitbeteiligten mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, seinen Antrag auf internationalen Schutz zurückzuweisen, da Dublin-Konsultationen mit Polen und Tschechien seit 24. Jänner 2006 geführt würden; die 20-Tage-Frist des Zulassungsverfahrens gelte daher nicht. Nachdem Polen die Üb... mehr lesen...