Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden: die BF oder: die Antragsteller), Staatsangehörige Syriens, stellten am 10.01.2024 persönlich bei der Österreichischen Botschaft Ankara (in der Folge: ÖB) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde der vorgebliche Ehemann der BF1 und Vater der BF2 bis BF5, XXXX , StA. Syrien, angeführt, welchem mit Bescheid d... mehr lesen...