Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren von XXXX (Erstbeschwerdeführer) sowie seinen minderjährigen Söhnen XXXX (Zweitbeschwerdeführer) und XXXX (Drittbeschwerdeführer), alle Staatsangehörige von Angola, sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Die Beschwerdeführer reisten gemeinsam mit zwei weiteren minderjährigen angolanischen Staatsangehörigen (seinem Stiefsohn XXXX sowie seiner Pflegetochter XXXX, welche mittlerweile unter der Obso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren von XXXX (Erstbeschwerdeführer) sowie seinen minderjährigen Söhnen XXXX (Zweitbeschwerdeführer) und XXXX (Drittbeschwerdeführer), alle Staatsangehörige von Angola, sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Die Beschwerdeführer reisten gemeinsam mit zwei weiteren minderjährigen angolanischen Staatsangehörigen (seinem Stiefsohn XXXX sowie seiner Pflegetochter XXXX, welche mittlerweile unter der Obso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Verfahren von XXXX (Erstbeschwerdeführer) sowie seinen minderjährigen Söhnen XXXX (Zweitbeschwerdeführer) und XXXX (Drittbeschwerdeführer), alle Staatsangehörige von Angola, sind im Sinne des § 34 AsylG 2005 gemeinsam als Familienverfahren zu führen. Die Beschwerdeführer reisten gemeinsam mit zwei weiteren minderjährigen angolanischen Staatsangehörigen (seinem Stiefsohn XXXX sowie seiner Pflegetochter XXXX, welche mittlerweile unter der Obso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die minderjährige Beschwerdeführerin reiste gemeinsam mit ihrem Pflegevater XXXX, dessen beiden minderjährigen Söhnen XXXX und XXXX sowie dessen minderjährigen Stiefsohn XXXX in das Bundesgebiet ein und stellte - wie all die genannten Personen ebenfalls - am 02.01.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. Das gegenständliche Asylverfahren der Beschwerdeführerin ist aufgrund des ausdrücklichen Gesetzeswortlautes von § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG 2005... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...