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Entscheidungsgründe: Die Mutter der minderjährigen Beschwerdeführerin stellte für diese als gesetzliche Vertreterin am 02.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz im Familienverfahren ohne Vorbringen von eigenen Fluchtgründen für die Beschwerdeführerin. Das BFA wies diesen Antrag mit gegenständlich angefochtenem Bescheid (I.) gemäß § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG 2005 (AsylG) bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten und (II.) gemä... mehr lesen...