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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) – syrische Staatsangehörige - reisten gemeinsam mit ihren drei minderjährigen Töchtern (BF3, BF4, BF5) und den zwei minderjährigen Söhnen (BF6 und BF7) unrechtmäßig und schlepperunterstützt in Österreich ein und stellten am 14.12.2021die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz. Im Zuge der Antr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzvorschriften in das Bundesgebiet ein und stellte am 29.10.2021 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Erstbefragung am 30.10.2021 vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer zu seinen Fluchtgründen Folgendes an: „Ich bin geflüchtet, da ich vom Regime zwangsrekrutiert worden bin. I... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein afghanischer Staatsangehöriger, ist am XXXX in Wien, Österreich, geboren. 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein afghanischer Staatsangehöriger, ist am römisch 40 in Wien, Österreich, geboren. Am 13.12.2022 stellte der Vater des BF für diesen einen Antrag auf internationalen Schutz von einem in Österreich nachgeborenen Kind eines Asylberechtigten gemäß § 1... mehr lesen...
Hinweis zur gekürzten Ausfertigung: Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragraph 29... mehr lesen...
Hinweis zur gekürzten Ausfertigung: Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragraph 29... mehr lesen...
Hinweis zur gekürzten Ausfertigung: Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragraph 29... mehr lesen...
Hinweis zur gekürzten Ausfertigung: Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragraph 29... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...