Entscheidungen zu § 28 Abs. 1 AsylG 2005

Asylgerichtshof

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE AsylGH Erkenntnis 2008/10/13 S13 317721-2/2008

Entscheidungsgründe:   Sachverhalt und Verfahren   Verfahren vor dem Bundesasylamt   Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit, stellte am 14.09.2007 einen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.   Mit Bescheid vom 10.02.2008, FZ. 07 08.505-EAST-WEST, wies das Bundesasylamt den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz, ohne in die Sache einzutreten, gemäß § 5 Abs. 1 AsylG als unzulässig zu... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Erkenntnis | 13.10.2008

RS AsylGH Erkenntnis 2008/10/13 S13 317721-2/2008

Rechtssatz:
Rechtssatz: 1   Zwar bestimmt § 28 Abs. 1 Satz 3 AsylG ohne jede Einschränkung, dass die Zulassung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 AsylG einem späteren zurückweisenden Bescheid nicht entgegensteht. Der Asylgerichtshof ist jedoch der Ansicht, dass diese Bestimmung nicht so verstanden werden kann, dass das Bundesasylamt einen Asylantrag nach einer gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 51 AsylG erfolgten Zulassung auch dann noch wegen Unzuständigkeit Österreichs gemäß § 5 AsylG zurückweisen kann... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Erkenntnis | 13.10.2008

TE AsylGH Erkenntnis 2008/09/08 E3 216274-3/2008

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :   I.1. Der Verfahrensgang vor der erstinstanzlichen Bescheiderlassung ergibt sich aus dem erstinstanzlichen Verwaltungsakt.   I.2. Der Antragsteller stellte erstmals am 27.12.1999, nach illegaler Einreise, einen Asylantrag, welcher seitens des Bundesasylamtes abgewiesen wurde. Auch eine dagegen erhobene Berufung an den UBAS sowie die gegen die Entscheidung des UBAS erhobene Beschwerde an den VwGH wurden abgewiesen.   Zu den weiteren seitens des Antra... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Erkenntnis | 08.09.2008

RS AsylGH Erkenntnis 2008/09/08 E3 216274-3/2008

Rechtssatz:
Rechtssatz: 1   § 28 Abs 1 letzter Satz AsylG sieht keine schrankenlose Ermächtigung vor, eine Zurückweisungsentscheidung außerhalb des Zulassungsverfahrens zu treffen; dies würde zweifellos unvorhersehbares behördliches Handeln ermöglichen und zu einer Verletzung des Rechtsstaatsprinzips führen. Die
Norm: soll nach den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu § 28 AsylG ausnahmsweise Fälle umfassen, in denen der Zurückweisungstatbestand erst nach dem Zulassungsverfahren... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Erkenntnis | 08.09.2008

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten