Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 AsylG 2005

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1994/6/13 B1926/93

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien stellte mit Bescheid vom 28. Jänner 1991 fest, daß der Beschwerdeführer (ein ghanaischer Staatsangehöriger) nicht Flüchtling iS des Asylgesetzes 1968 sei. Der Bundesminister für Inneres (BMI) wies mit Bescheid vom 12. April 1991 die dagegen erhobene Berufung als verspätet zurück. Am 26. März 1991 stellte der Beschwerdeführer einen neuerlichen Asylantrag (der den Beschwerdeausführungen zufolge auf zusä... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.06.1994

RS Vfgh 1994/6/13 B1926/93

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: AsylG 1991 §2 Abs3AVG §69
Leitsatz: Keine Verletzung in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen
Norm: durch Nichtgewährung von Asyl infolge Vorliegen einer rechtskräftigen Abweisung eines früheren Asylantrags; keine verfassungswidrige Abweichung der Rechtswirkungen rechtskräftiger Bescheide im Asylrecht von der Regelung der Rechtskraft im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.06.1994

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