Entscheidungsgründe: I. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: römisch eins. Der Asylgerichtshof nimmt den nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: 1. Bisheriger Verfahrenshergang 1.1. Die beschwerdeführende Partei (bP), ein männlicher Staatsangehöriger der islamischen Republik Pakistan ("Pakistan"), reiste gemeinsam mit ihrem Bruder rechtswidrig in das österreichische Bundesgebiet ein und brachte erstmals am 06.07.2005 einen Asylantrag ein.... mehr lesen...