IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Dr. Rudolf Rieser über die Beschwerde des afghanischen Staatsangehörigen A A, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 04.05.2016, Zl ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VStG von der Fortführung des gegenständlichen Strafverfahrens nach dem F... mehr lesen...