IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter MMag. Dr. Böhm-Gratzl über die Beschwerde des S. E., K.-Gasse, Wien, vertreten durch Rechtsanwalt, vom 17.6.2016, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 35, vom 11.5.2016, Zl. MA35-9/3117600-01, mit welchem der Antrag des Beschwerdeführers vom 29.2.2016 auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Zweck „Familienangehöriger“ gemäß § 47 Abs. 2 des Bun... mehr lesen...