Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der (zweite) Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz vom 09.10.2023 in Spruchpunkt I. (gemeint: hinsichtlich des Status des Asylberechtigten) und in Spruchpunkt II. hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten jeweils gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, der beschwerdeführenden Partei ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigu... mehr lesen...