Begründung: Der am 19.8.1967 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Partei vom 4.12.1992 die ihr bisher gewährte Waisenpension mit Ablauf des Monates September 1992 entzogen und ihr die Rückzahlung des Überbezuges von S 16.723,50 auferlegt. Diesen Bescheid bekämpft die klagende Partei mit dem Begehren, ihr die Waisenpension über den 3.9.1992 hinaus weiter zu gewähren. Die Klägerin habe auch im Wintersemester 1992/93 an der Universität Wien Sportwissenschaften st... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27.Juli 1988 entzog die beklagte Partei dem Kläger mit Wirkung ab 1.Juli 1988 die bis dahin gewährte Waisenpension, weil die Voraussetzungen des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG nicht mehr gegeben seien. Mit Bescheid vom 27.Juli 1988 entzog die beklagte Partei dem Kläger mit Wirkung ab 1.Juli 1988 die bis dahin gewährte Waisenpension, weil die Voraussetzungen des Paragraph 252, Absatz 2, Ziffer eins, ASVG nicht mehr gegeben seien. Der am 25.April 1963... mehr lesen...
Norm: ALVG §21 ASVG §44 Abs1 Z2 EStG 1988 §26 Z3 RPG §16 RPG §17 ASVG § 44 heute ASVG § 44 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2025 ASVG § 44 gültig von 01.09.2022 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2024 A... mehr lesen...