Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 27.04.2006 wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.05.2005 um 03.15 Uhr in H, P 12, im Lokal L G - Eingang A, die Tänzerinnen I S, M I und R M beschimpft (Schlampe und Kuh), weiters F A vom Hocker gestoßen und in Folge mit diesem eine verbale und tätliche Auseinandersetzung gehabt, indem er A mit dem Kopf: gegen die Stirn gestoßen habe. Er habe dadurch den öffentlichen Anstand verletzt und hätte dieses V... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch Tänzerinnen und Prostituierte in einem Nachtlokal haben Anspruch auf ein Mindestmaß an menschlichem Respekt und Anstand. Der Umstand, dass sich der Umgangston in einem Animierlokal am frühen Morgen nicht immer auf hohem Niveau bewegt, ändert nichts daran. Somit stellt die unflätige Beschimpfung dreier Tänzerinnen in einem Nachtlokal mit "Schlampe und Kuh" auch um 03.15 Uhr keine milieubedingte Unmutsäußerung, sondern eine wesentliche Überschreitung der Grenzen des öffentli... mehr lesen...