Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 VolksanwG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2017/3/31 W195 2147839-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am XXXX wurde die Beschwerdeführerin erstmals für drei Jahre als Mitglied einer Kommission der Volksanwaltschaft gemäß § 12 Volksanwaltschaftsgesetz 1982 (VolksanwG), BGBl. Nr. 433/1982, bestellt. Am XXXX wurde sie nach einer entsprechenden Ausschreibung der Position und ihrer erneuten Bewerbung für die Dauer von sechs Jahren als Kommissionsmitglied wiederbestellt. Am römisch 40 wurde die Beschwerdeführerin erstmals ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 31.03.2017

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