Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer zu B1579/00 ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 745 und 746, KG Eichgraben. Diese Grundstücke waren, wie sich aus dem Erkenntnis vom 21. Juni 2000, V23,24/00, ergibt, gemäß dem Raumordnungsprogramm 1994 der Marktgemeinde Eichgraben als "Grünland-Grüngürtel" gewidmet. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bauplatzerklärung wurde vom Bürgermeister mangels Baulandwidmung abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurd... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: StGG Art5 Nö BauO §12 Abs1Nö BauO 1996 §11 Abs2Nö ROG 1976 §19 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch neuerliche Abweisung des Antrags
auf Bauplatzerklärung mangels... mehr lesen...