Entscheidungen zu § 62 Abs. 1 VfGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/5 91/17/0062

1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Salzburg vom 20. März 1991 wurde die Getränkesteuer für die von der beschwerdeführenden Partei im Zeitraum vom 1. März 1980 bis 31. Mai 1987 im Bereich der Stadt Salzburg an Letztverbraucher abgegebenen Getränke in der Höhe von insgesamt S 4,489.701,-- vorgeschrieben. Die von der Beschwerdeführerin vorg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.1991

RS Vwgh 1991/7/5 91/17/0062

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1;VfGG/VwGGNov 1997 §62 Abs1;
Rechtssatz: Es ist dem VwGH verwehrt, mit Bedenken, die bereits Gegenstand eines Gesetzesprüfungsverfahrens waren, einen neuerlichen Gesetzesprüfungsantrag zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991170062.X02 Im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.1991

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