Entscheidungsgründe: 1.1. Der Rechnungshof verständigte mit Schreiben vom 28. Juli 1987 den Vorstand der Österreichischen Investitionskredit AG (kurz "Investkredit") in Wien, daß er in der zweiten Augustwoche 1987 die Gebarung dieses Unternehmens in den Jahren 1978 bis 1986 überprüfen werde. Der Vorstand teilte dem Rechnungshof mit Zuschrift vom 31. Juli 1987 unter Berufung auf ein Rechtsgutachten mit, daß die Investkredit dieser Überprüfung nicht unterliege und ihr dahe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/08 Volksanwaltschaft, Rechnungshof
Norm: B-VG Art121 Abs1 B-VG Art126 a B-VG Art126 b Abs2 VfGG §36 a Abs2 B-VG Art. 121 heute B-VG Art. 121 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024 B-VG Art. 121 gültig von 01.01.2019 bis 31.08.2025 ... mehr lesen...