Norm: ABGB §474oö FLG §102 Abs2 litasbg FLG §90 Abs4sbg FlG §90 Abs5FlVfGG §34 Abs3FlVfGG §34 Abs4JN §1 CVIIa
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der Agrarbehörde ist auch dann gegeben, wenn in einem Dienstbarkeitsstreit nur die herrschende Liegenschaft in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 190/98d Entscheidungstext OGH 11.03.1999 6 Ob 190/98d ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu dessen Gutsbestand unter anderem das landwirtschaftlich genützte Grundstück Nr. 941 gehört. Der Erstbeklagte erwarb das Eigentum an dieser Liegenschaft aufgrund eines notariellen Übergabsvertrages vom 2.6.1982 von seinen Eltern. Punkt 4 dieses Vertrages lautet: "Der Übernehmer verpflichtet sich über Anweisung der Übergeber, an deren weichende Kinder Walter St*****, und Josef St*****, zu deren Entfert... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIaoö FLG §102sbg FLG §90 Abs4sbg FLG §90 Abs5FlVfGG §34 Abs3FlVfGG §34 Abs4Tir FLG 1996 §72 Abs4Tir FLG 1996 §72 Abs5stmk ZLG 1982 §50
Rechtssatz: Solange ein Grundstück in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen ist, hat über sämtliche das Eigentum und die Benützung dieses Grundstückes entstehenden Streitigkeiten die Agrarbehörde zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Ob 558/92... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 30. September 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger und gefährdeten Parteien, gestützt auf den Schenkungsvertrag vom 13. März 1970, die Freilassungserklärung vom 17. März 1970 und den Kaufvertrag vom 24./27. April 1979, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (damals noch Berta R*** und Franz R***), und zwar die Erstbeklagte als Eigentümerin der EZ 671 KG Lieboch und den Zweitbeklagten als Belastungsverbotsberechtigten hin... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34 Abs3FlVfGG §34 Abs4FlurzusammenlegungsG 1971 §46Stmk FlurzusammenlegungsG 1982 §50sbg FLG §90 Abs4sbg FLG §90 Abs5JN §1 CVIIa
Rechtssatz: Von der Einleitung bis zum Abschluss eines Zusammenlegungsverfahrens ist auch für eine ein in das Verfahren einbezogenes Grundstück betreffende Klage auf Einwilligung in die grundbücherliche Einverleibung einer Dienstbarkeit und die im Rahmen des Hauptverfahrens beantragte einstweilige Verfüg... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 787 KG Hartkirchen. Die Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 1811 KG Hartkirchen, bestehend aus dem Grundstück 166/33 (identisch mit dem Grundstück 3281/3 nach Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens). Hinsichtlich beider Liegenschaften ist im Grundbuch die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens "Hacking" angemerkt. Die Kläger begehren die Verurteilung der Beklagten, am Grundstück 3281/3 der KG H... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34 Abs3bgld FLG §89 Abs1bgld FLG §89 Abs2
Rechtssatz: Zur Entscheidung der Frage, ob der, dem im Zusammenlegungsverfahren ein Ersatzgrundstück vorläufig zugewiesen ist, darauf ein Bauwerk zu errichten berechtigt ist, ist das Gericht zuständig. Entscheidungstexte 8 Ob 129/69 Entscheidungstext OGH 08.07.1969 8 Ob 129/69 7 Ob... mehr lesen...