Begründung: Die Kläger begehrten die Feststellung, dass ihnen als Eigentümer bestimmter Grundstücke gegenüber den Beklagten das immerwährende und unentgeltliche Recht des Gehens und Fahrens über deren konkret bezeichnete Grundstücke zustehe, sowie die Zustimmung der Beklagten zur Einverleibung dieser Dienstbarkeit im Grundbuch. Die Beklagten erhoben unter Berufung auf die Flurverfassungsgesetze die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs, weil die Grundstücke der Beklagten in ei... mehr lesen...
Begründung: Wie sich aus dem offenen Grundbuch ergibt, ist der Kläger Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****. Zu A 2-LNR 3a war die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens ua hinsichtlich des Grundstücks 1358/1 (GZ 3.1 P 35/94) ersichtlich gemacht. Die Ersichtlichmachung im Grundbuch bestand im Zeitpunkt der Klagseinbringung und im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichtes. Das Grundbuchsgericht verfügte aufgrund einer Mitteilung der Agrarbezirksbehörde für S****... mehr lesen...
Begründung: Der Schwiegervater der Erstklägerin war als Inhaber eines bäuerlichen Betriebes Eigentümer der Liegenschaft EZ 68 in einer Tiroler Gemeinde. Mit Bescheid der Agrarbehörde erster Instanz vom 25. März 1968 wurde gemäß § 3 Abs 1 Tiroler FlurverfassungslandesG (Tir FLG) 1952 die - noch anhängige - Grundzusammenlegung in dieser Tiroler Gemeinde eingeleitet und in diese auch die der Liegenschaft EZ 68 zugehörigen Grundstücke (GSte) einbezogen. Zum Bestand der EZ 68 gehö... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 10 Grundbuch ***** Bezirksgericht Lambach, bestehend unter anderem aus dem Grundstück Nr 213 (landwirtschaftlich genutzt) und Nr 26 (Baufläche mit dem Haus E***** 12). Ob dieser Liegenschaft ist zu TZ 428/1996 des Bezirksgerichtes Lambach die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens Z 405/8-1986 angemerkt. Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 10 Grundbuch ***** Bezirksgericht Lambach, bestehend unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §474 oö FLG §102 Abs2 litasbg FLG §90 Abs4sbg FlG §90 Abs5FlVfGG §34 Abs3FlVfGG §34 Abs4 JN §1 CVIIa ABGB § 474 heute ABGB § 474 gültig ab 01.01.1812 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu dessen Gutsbestand unter anderem das landwirtschaftlich genützte Grundstück Nr. 941 gehört. Der Erstbeklagte erwarb das Eigentum an dieser Liegenschaft aufgrund eines notariellen Übergabsvertrages vom 2.6.1982 von seinen Eltern. Punkt 4 dieses Vertrages lautet: "Der Übernehmer verpflichtet sich über Anweisung der Übergeber, an deren weichende Kinder Walter St*****, und Josef St*****, zu deren Entfe... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIaoö FLG §102sbg FLG §90 Abs4sbg FLG §90 Abs5FlVfGG §34 Abs3FlVfGG §34 Abs4Tir FLG 1996 §72 Abs4Tir FLG 1996 §72 Abs5stmk ZLG 1982 §50 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz: Solange ein Grundstück in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen is... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 30. September 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger und gefährdeten Parteien, gestützt auf den Schenkungsvertrag vom 13. März 1970, die Freilassungserklärung vom 17. März 1970 und den Kaufvertrag vom 24./27. April 1979, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (damals noch Berta R*** und Franz R***), und zwar die Erstbeklagte als Eigentümerin der EZ 671 KG Lieboch und den Zweitbeklagten als Belastungsverbotsberechtigten h... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34 Abs3FlVfGG §34 Abs4FlurzusammenlegungsG 1971 §46Stmk FlurzusammenlegungsG 1982 §50sbg FLG §90 Abs4sbg FLG §90 Abs5 JN §1 CVIIa JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz: Von der Einleitung bis zum Abschluss eines Zusammenlegungsverfahrens ist au... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 787 KG Hartkirchen. Die Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 1811 KG Hartkirchen, bestehend aus dem Grundstück 166/33 (identisch mit dem Grundstück 3281/3 nach Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens). Hinsichtlich beider Liegenschaften ist im Grundbuch die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens "Hacking" angemerkt. Die Kläger begehren die Verurteilung der Beklagten, am Grundstück 3281/3 der KG... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34 Abs3bgld FLG §89 Abs1bgld FLG §89 Abs2
Rechtssatz:
Zur Entscheidung der Frage, ob der, dem im Zusammenlegungsverfahren ein Ersatzgrundstück vorläufig zugewiesen ist, darauf ein Bauwerk zu errichten berechtigt ist, ist das Gericht zuständig.
Entscheidungstexte 8 Ob 129/69 Entscheidungstext OGH 08.07.1969 8 Ob 129/69 ... mehr lesen...