Entscheidungen zu § 8a Abs. 3 RAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2020/6/22 24Ds10/19h

Norm: RAO §8a Abs3
Rechtssatz: Der die Verpflichtung zur Erstellung einer Risikoanalyse betreffende § 8a Abs 3 RAO gilt ausnahmslos für jede Anwaltskanzlei, sodass eine Entbindung eines Anwalts, der der Ansicht ist, in seiner Kanzlei lägen keine Risikofaktoren iSd § 8a Abs 3 zweiter Satz RAO vor, keine gesetzliche Deckung findet. Entscheidungstexte 24 Ds 10/19h Entscheidungstext OGH 22.06... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.2020

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