Begründung: Die klagende Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr obliegt unter anderem die Wahrung der Rechte des Rechtsanwaltsstands (§ 23 RAO). Die Beklagte betreibt eine Rechtsschutzversicherung. In Art 8 ihrer Versicherungsbedingungen ist unter anderem vorgesehen, dass der Versicherungsnehmer Die klagende Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr obliegt unter anderem die Wahrung der Rechte des Rechtsanwaltsstands (Paragraph 2... mehr lesen...