Entscheidungen zu § 7a Abs. 1 RAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1999/12/20 Bkv11/99

Norm: RAO §7a Abs1RAO §21c Z7
Rechtssatz: Auch die technischen und elektronischen Kommunikations-Methoden ersetzen nicht die permanente Kanzleiorganisation am Ort der Zweigniederlassung, wozu auch die Aufsicht des Rechtsanwaltes über einen dort eingesetzten Rechtsanwaltsanwärter und die dort eingesetzte Sekretärin gehört. Entscheidungstexte Bkv 11/99 Entscheidungstext OGH 20.12.1999 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1999

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