Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin MMag. Dr. Salamun über die Anträge auf Kostenersatz des Rechtsanwaltes Herrn Dr. A. B. und der Rechtsanwältin Frau Dr. C. D. vom 25.4.2019 den BESCHLUSS gefasst: I. Gemäß § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 VwGVG werden die Anträge auf Kostenersatz mangels gesetzlicher Grundlage zurückgewiesen. römisch eins. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz eins, VwGVG werden die Anträge auf ... mehr lesen...