Norm:        RAO §5 Abs6RAO §30                               
Rechtssatz:           § 30 RAO enthält keine dem § 5 Abs 6 RAO entsprechende Vorschrift. Nach Ablauf von drei Jahren seit der rechtskräftigen Abweisung des vorausgegangenen Eintragungsansuchens besteht kein verfahrensrechtliches Hindernis gegen die Behandlung eines neuerlichen Eintragungsansuchens.                     Entscheidungstexte                                 Bkv     3/67      Entscheidungstext  OGH  29.05.1967  Bkv    ...                    mehr lesen...