Index:        10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte               
Norm:        RAO 1945 §45 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §61 Abs1;                                           
Rechtssatz:          Der Verfahrenshilfe genießenden Partei fehlt die Legitimation zur Beschwerde gegen den Bescheid des Ausschusses der RAK, mit dem die Enthebung des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe über dessen Antrag gem § 45 Abs 4 RAO erfolgt. Die Beschwerde ist unzulässig.                     Schlagworte      ...                    mehr lesen...