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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Verfahrensgegenständlich ist die Datenschutzbeschwerde gemäß Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, bzw. § 24 Datenschutzgesetz, DSG, des nunmehrigen Beschwerdeführers, eines emeritierten Rechtsanwaltes, gegen die XXXX Rechtsanwaltskammer (Beschwerdegegnerin bzw. mitbeteiligte Partei) vom 18.10.2019, welche in der Fol... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichtes XXXX vom XXXX , XXXX , wurde der Beschwerdeführer aus der von der Präsidentin des Oberlandesgerichtes XXXX zu führenden Verteidigerliste gestrichen (Spruchteil 1) und einer dagegen eingebrachten Beschwerde gemäß § 13 Abs 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung "nicht zuerkannt" (Spruchteil 2). Hinsichtlich des Spruchteils 2 wurde begründend ausgeführt, dass die vorzeitige... mehr lesen...